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Bundesregierung will Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen

Blogs stünden vor Abmahnwelle

In den letzten Wochen wird ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz in der Bloggerszene und in der Presse heiß diskutiert. Danach soll ein „Leistungsschutzrecht der Presseverlage“ verabschiedet werden, welches eine Änderung des bereits bestehenden Urheberrechtsgesetzes darstellt.
Aber es ist eigentlich nicht nur eine Änderung, eher eine unsinnige und halb durchdachte, typisch deutsche Bürokratie-Chimäre. Ein Hirngespinst, welche freie Meinungsbilder und die immer schneller werdende Informationsverbreitung in kaum vorhersehbarer Weise einschränken würde.

Mit dem Leistungsschutzrecht haben Urhebern von Presseerzeugnissen das ausschließliche Recht, diese für ein Jahr öffentlich zugänglich zu machen. So weit so gut, aber was heißt das genau. Damit wäre es Suchmaschinen, News-Aggregatoren und kommerziellen Weblogs (aber ab wann ist ein Blog kommerziell?) ohne Lizenzvertrag nicht mehr möglich, Textabschnitte – seien diese nun mit dem Ursprungstext verlinkt oder nicht – zu veröffentlichen.

Eine erste Folge wäre eine Flut von Abmahnungen (Zitat: „Presseverleger müssen bei Verletzungshandlungen nun nicht mehr den komplexen Nachweis der Rechtekette führen, sondern können unmittelbar aus eigenem Recht vorgehen und insbesondere auch Unterlassungsansprüche geltend machen.“). Die Zweite ganz sicher eine massive Einschränkung der Blogger-Szene. Sicher würden sich Großverlage mit dieser Regelung auch selbst ins Fleisch schneiden, denn ohne Suchmaschineneinträge, weniger Verlinkungen, feeds und Berichten über entsprechende Artikel würden viel weniger Leser auf jenes Presseerzeugnis aufmerksam werden – ist es doch eigentlich kostenlose Werbung.

Auch wenn es im Gesetzentwurf heißt, „der Informationsfluss im Internet wird durch die vorgeschlagene Regelung nicht beeinträchtigt“ und es würden „ferner auch die Schranken des Urheberrechts gelten, also vor allem auch die Zitierfreiheit“, darf man dies ruhig anzweifeln.

pd


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